Allgemeines
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- Das Praktikum erfolgt in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
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- Die Schülerinnen und Schüler sollen grundsätzlich „übliche“ Arbeitsabläufe in einem Unternehmen/einer Verwaltung/einer Einrichtung kennen lernen und auch möglichst selbsttätig Arbeiten durchführen.
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- Es gilt die im Betrieb der Einrichtung übliche Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer, im Umfang von 36 bis 38 Zeitstunden (ohne Pausen gerechnet). Das Praktikum findet wochentags (Montag bis Freitag) zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends statt. Zu beachten sind bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit.
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- Die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel im zweiwöchigen Wechsel in der Schule und an der Praktikumsstelle. Insgesamt umfasst das Praktikum im gesamten Schuljahr ca. 18 Wochen. Der Praktikumsplan wird vor Ende des laufenden Schuljahres auf der Internetseite der Schule eingestellt.
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- Die Schülerinnen und Schüler wechseln zum zweiten Schulhalbjahr die Praktikumsstelle. Somit sind die Schülerinnen und Schüler insgesamt ca. 9 Wochen an einer Praktikumsstelle und lernen zwei verschiedene Arbeitsbereiche / Einrichtungen kennen.
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- An schulfreien Tagen und in den Ferien entfällt das Praktikum. Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier.
Aufgaben der Praktikumsstelle
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- Ansprechpartner im Praktikum für die Schule sollte in der Regel diejenige Person sein, die auch für die Praktikanten zuständig ist. Ansprechpartner in der Schule ist jeweils die praktikumsbetreuende Lehrkraft, welche in regelmäßigen Abständen die Praktikumsbetriebe und die Schülerinnen und Schüler im Praktikum besucht. Die praktikumsbetreuende Lehrkraft meldet sich zum Besuch in der Regel nicht an. Im Allgemeinen versuchen die Lehrkräfte an einem Tag eine bestimmte Region anzufahren und dort alle Schülerinnen und Schüler zu besuchen. Sollte der eigentliche Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht, genügt es, wenn die Lehrkraft mit einem anderen Mitarbeiter – evtl. auch nur kurz – sprechen kann.
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- Die Praktikumsstelle bewertet die Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers. Hierzu stellt die Schule geeignete Bewertungshilfen (Vordrucke und Kopiervorlagen) für die Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft und für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen zur Verfügung.
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- Falls die Schülerin bzw. der Schüler mit offenen Lebensmitteln zu tun hat (z. B. Zubereitung von Speisen) haben die Ansprechpartner im Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerin bzw. der Schüler die notwendige Lebensmittelbelehrung hat. Lebensmittelbelehrungen erfolgen i.d.R. durch das Gesundheitsamt oder durch einen Arzt.
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- Bitte beachten Sie: Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht als Fahrzeuglenker eingesetzt werden!
Aufgaben des Praktikanten
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- Die Schülerinnen und Schüler führen einen Tätigkeitsnachweis (Wochenbericht), in den sie in Kurzform die täglichen Tätigkeiten, die tägliche Arbeitszeit und eventuelle Fehltage eintragen. Die Praktikumsstellen werden gebeten, durch Unterschrift die inhaltliche Richtigkeit sowie Anwesenheit und ggf. Fehlzeiten zu bestätigen. Der Tätigkeitsnachweis wird nach jedem Praktikumsblock der praktikumsbetreuenden Lehrkraft der Schule vorgelegt.
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- Die Schülerinnen und Schüler schreiben im Schuljahr mehrere Praktikumsberichte und halten in der Regel ein Referat zum Praktikumsbetrieb. Über die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Berichte werden sie in der Schule informiert. Die Wochenberichte sind von der Schülerin bzw. dem Schüler und der Praktikumsstelle zu unterschreiben. Die Praktikumsstelle ist berechtigt, bei sachlich unrichtigen Angaben eine Textänderung zu fordern. Selbstverständlich kann die Praktikumsstelle auch verlangen, dass Inhalte, die der Geheimhaltung unterliegen, gestrichen werden. Den Bericht legen die Schülerinnen und Schüler anschließend der praktikumsbetreuenden Lehrkraft vor.
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- Im Krankheitsfall sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, unverzüglich den Betrieb und die Schule zu verständigen.
Kosten / Vergütung
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- Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Vergütung verlangen oder erhalten, ein Fahrtkostenzuschuss kann in besonderen Fällen gewährt werden.
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- Für die Praktikumsstelle fallen durch den Praktikanten keine zusätzlichen Versicherungskosten an. Die Schülerinnen und Schüler sind pflichtgemäß gegen Schäden gegenüber Dritten haftpflichtversichert. Die Schülerin bzw. der Schüler ist auch gegen Unfall versichert.
Wichtige Hinweise:
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- Die Bewerbung sollte frühzeitig erfolgen, damit das Praktikum im „Wunschbetrieb“ absolviert werden kann. Auf dieser Grundlage erfolgt dann in der Regel die Bestätigung des Praktikums von schulischer Seite.
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- Ein Praktikum in einem Betrieb bzw. einer Einrichtung mit engen persönlichen Beziehungen (z.B. Eltern) zur Geschäftsleitung oder dem Praktikumsbetreuer ist nicht möglich.
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- Neue Betriebe bzw. Einrichtungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Eignung für das Praktikum geprüft wurde und nicht nur ein einmaliges Praktikum angeboten wird. Diese Möglichkeit sollte der Ausnahmefall sein und steht nur einmal für jede Schülerin und jeden Schüler zur Verfügung.
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- Die Praktikumsstelle muss im Einzugsbereich der Schule liegen.
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- Die vorgegebene Arbeitsstundenzahl (durchschnittlich 36 – 38 Std. pro Woche) muss gewährleistet sein.
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- Besuche der Betreuungslehrkräfte und des Schulbeauftragten bei der Praktikumsstelle erfolgen unangemeldet.